Mitgliederversammlung
Die Vereinsmitglieder bilden die Mitgliederversammlung. Einmal jährlich findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt.
Die Mitgliederversammlung hat laut Satzung insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahl von Vorstand und Beirat
- Feststellung des vorher durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie Entlastung von Vorstand, Beirat und Geschäftsführer
- Festsetzung der Jahresbeiträge für die ordentlichen Mitglieder für das laufende Geschäftsjahr
- Wahl des Wirtschaftsprüfers/der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das laufende Jahr
- Beschlussfassung über die Erhebung von Sonderumlagen, über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins