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Mitgliederversammlung

Die Vereinsmitglieder bilden die Mitgliederversammlung. Einmal jährlich findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Die Mitgliederversammlung hat laut Satzung insbesondere folgende Aufgaben:

  • Wahl von Vorstand und Beirat
  • Feststellung des vorher durch einen Wirtschaftsprüfer/eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr sowie Entlastung von Vorstand, Beirat und Geschäftsführer
  • Festsetzung der Jahresbeiträge für die ordentlichen Mitglieder für das laufende Geschäftsjahr
  • Wahl des Wirtschaftsprüfers/der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das laufende Jahr
  • Beschlussfassung über die Erhebung von Sonderumlagen, über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins